Kreisjagdverband Nordwestmecklenburg e.V.

image003.jpg

Was ist immer zu beproben und wie?
1. Fallwild
- Verendet aufgefundene Wildschweine
- Krank angesprochene oder verhaltensauffällige Wildschweine
- Erlegte Wildschweine mit erkennbaren pathologisch
-anatomischen Auffälligkeiten

2. Unfallwild
Um den Aufwand möglichst gering zu halten (Aufbrechen nicht zwangsläufig notwendig), ist die Beprobung über einen Bluttupfer= Trockentupfer (z.B. einfaches Wattestäbchen) zu realisieren. Der Tupfer sollte gut von Blut durchtränkt sein, wobei das Blut aus den Verletzungen oder aus den Körperhöhlen oder aus einem Herzkammerstich stammen kann. Im Fall stark abgekommener Tierkörper sind ein langer Röhrenknochen (Hinterbein bis Kniegelenk oder Vorderbein bis Ellenbogengelenk) oder ein Stück des Brustbeins das geeignetste Probenmaterial. Der Rest des Tierkörpers ist zu verblenden. Das Probenmaterial ist immer auslaufsicher zu verpacken, schnell einzusenden und nicht einzufrieren.

In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.