Kreisjagdverband Nordwestmecklenburg e.V.

Was ist immer zu beproben und wie?
1. Fallwild
- Verendet aufgefundene Wildschweine
- Krank angesprochene oder verhaltensauffällige Wildschweine
- Erlegte Wildschweine mit erkennbaren pathologisch
-anatomischen Auffälligkeiten

2. Unfallwild
Um den Aufwand möglichst gering zu halten (Aufbrechen nicht zwangsläufig notwendig), ist die Beprobung über einen Bluttupfer= Trockentupfer (z.B. einfaches Wattestäbchen) zu realisieren. Der Tupfer sollte gut von Blut durchtränkt sein, wobei das Blut aus den Verletzungen oder aus den Körperhöhlen oder aus einem Herzkammerstich stammen kann. Im Fall stark abgekommener Tierkörper sind ein langer Röhrenknochen (Hinterbein bis Kniegelenk oder Vorderbein bis Ellenbogengelenk) oder ein Stück des Brustbeins das geeignetste Probenmaterial. Der Rest des Tierkörpers ist zu verblenden. Das Probenmaterial ist immer auslaufsicher zu verpacken, schnell einzusenden und nicht einzufrieren.
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3. Die normale Beprobung der Schwarzwildstrecke mittels Schweißprobe hat für jeden Jagdausübungsberechtigten mit dem ersten erlegten Wildschwein zu beginnen (1., 11. usw.). In unmittelbarer Nähe großer Schweinehaltungen ist es jedes 1., 6., 11. usw. Wildschwein.
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Es ist immer ein Probenbegleitschein ausfüllen, hierzu gehört ein vollständiger Vorbericht (genauer Fundort ganz wichtig) mit allen relevanten Kontaktdaten. Dafür sollten möglichst die maschinenlesbaren Einsendescheine verwendet werden.
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Einsendescheine für Einzeltiere und Sammelanträge

Werden Proben von einzelnen Stücken Fallwild und Unfallwild genommen und eingesandt, ist dies dem Veterinäramt zu den normalen Geschäftszeiten mitzuteilen (03841-3040-3900 oder 3901, p.aldinger(nordwestmecklenburg.de). Fallwildhäufungen sind umgehend anzuzeigen (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende Notrufbereitschaft: 0385-50000). Für die Probeneinsendung können die Kurierstellen genutzt werden (Wismar Kreisverwaltung, Grevesmühlen Kreisverwaltung, Klütz Tierarztpraxis Schmoldt, Schönberg Tierarztpraxis Burmeister, Gostorf Forstamt, Möllin Schlachtbetrieb, nach Anruf auch Neukloster Forstamt und Groß Brütz Tierarztpraxis Ringelmann)

Für die Einsendung von Proben von Fallwild und Unfallwild wird eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro gezahlt.
Rechtsgrundlagen:
1. Schweinepest-Monitoring-Verordnung vom 9.11.2016 (BGBI. I vom 16.11.2016, S. 2518)
2. Tierseuchenverfügung Nr. 04-1 vom 19.07.2004 (Nordwestblick Ausgabe 09/04 vom 8.09.2004)
3. Erlass zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom 5.02.2004 (Amtsblatt MV Nr. 10, S. 278), zuletzt geändert am 16.01.2018

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bei Nachfragen einfach anrufen!
Dr. Aldinger

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postanschrift: Rostocker Straße 76 in 23970 Wismar
Dienstgebäude: Börzower Weg 3 in 23936 Grevesmühlen
Telefon: 03841 - 30403900
Fax: 03841 - 30403999 oder 03841 - 304083900
E-Mail: p.aldincrerenordwestmecklenburd.de